Sie befinden sich hier: Trennung und |Scheidung / 

 

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über:

Beratungsmöglichkeiten bei Trennung und Scheidung

Konflikte in der Familie sind für alle Mitglieder sehr belastend, erst recht wenn sich eine Trennung oder Scheidung anbahnt. Diese bedeutet einen gravierenden Einschnitt ins Leben der betroffenen Partner und der Kinder. Neben der Änderung der persönlichen Lebensumstände entwickeln sich zahlreiche Fragen und Probleme. Sie reichen von der zukünftigen Existenzsicherung, der Klärung der Wohnverhältnisse, eventuell des Wechsels von Kindergarten oder Schule, der Klärung der Hausrats und Vermögensaufteilung bis hin zur Neuregelung der Elternverantwortung für die gemeinsamen Kinder u. v. m.

Auch wenn die Eltern nicht mehr als Mann und Frau zusammen leben wollen, so
bleiben sie für die Kinder nach wie vor Eltern. Die Erfahrung zeigt, dass alle Beteiligten eine Trennung oder Scheidung oft besser verkraften und verarbeiten können, wenn sie professionelle Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen. Unter Umständen kann die Inanspruchnahme mehrerer Beratungsstellen mit unterschiedlichem Beratungsschwerpunkt sinnvoll sein.

Eine allgemeine Beratung für Eltern finden Sie hier:


Einzel-, Paar- und Familienberatung sowie Gruppenangebote für Kinder aus 
Trennungs- und Scheidungsfamilien sowie finden Sie hier:

  • Caritas-Beratungshaus Geyerswörth
    Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
  • Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen der Erzdiözese Bamberg
  • pro familia e.V. – Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Ehe, Familie, Partnerschaft und Sexualität
  • Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Bamberg e.V.
  • Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
    Bezirksstelle Bamberg
    Veranstaltungen:am 3. Mittwoch in jedem Monat, 19.30 Uhr, Gaststätte „Buger Hof“ - Nebenzimmer, Am Regnitzufer 1, 96049 Bamberg-Bug
  • Psychologen / Therapeuten

(Adressen siehe Telefonbuch bzw. Gelbe Seiten; auch bei den Krankenkassen zu erfragen)


Rechtliche Beratung erhalten Sie bei:

Rechtsanwältinnen bzw. Fachanwältinnen für Familienrecht
(Adressen siehe Telefonbuch oder Gelbe Seiten)


Mediation
(Vermittlung bei sämtlichen Fragen und Konflikten in allen Phasen
der Trennung, wobei die Konfl iktpartner mit Unterstützung einer neutralen
Mediatorin eine Lösung ihrer Problem selbst erarbeiten und vereinbaren) wird
angeboten bei:

  • pro familia e.V. – Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Ehe, Familie, Partnerschaft und Sexualität
  • Kinderschutzbund
  • Caritas-Beratungshaus Geyerswörth
    Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
  • Freie Praxen

(Adressen siehe Internet oder Gelbe Seiten)

Beratungskosten

Die Beratung ist teilweise kostenfrei, zum Teil wird pro Beratungseinheit eine Gebühr erhoben, die Sie bei der Terminvereinbarung erfragen können.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe bei rechtlicher Beratung: Bei Familienangelegenheiten ist die allgemeine Rechtschutzversicherung nicht zuständig. Einkommensschwache Personen können bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts Auskünfte einholen und einen Berechtigungsschein für eine Beratung bei einem Rechtsanwalt ihrer Wahl ausstellen lassen (Eigenbeteiligung 10,– EUR) oder im Streitfall Prozesskostenhilfe beantragen. Über die Gewährung entscheidet das zuständige Gericht (einkommens-, vermögens- sowie erfolgsabhängig). Informationen zur Übernahme der Kosten und zu Beratungs-  und Prozesskostenhilfe erhalten Sie hier:

Amtsgericht – Rechtsantragsstelle

Elterliche Sorge

Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge (Erziehung, Pfl ege, Beaufsichtigung, Gesundheitsfürsorge, Aufenthalt, Entscheidungen über Schulbesuch und Ausbildung des Kindes u. v. m.) sowie die Vermögenssorge. Bei verheirateten Paaren haben beide Elternteile unabhängig von Religion, ausländerrechtlichem oder sonstigem Status die gemeinsame elterliche Sorge für ihr(e) Kinder(er), d. h. die gemeinsame Pfl icht und das Recht, für das/die Kind(er) zu sorgen. Dies gilt nach dem Kindschaftsrecht vom 01.07.1998 auch nach einer Trennung oder Scheidung.
Nichtverheiratete Mütter haben die alleinige elterliche Sorge für ihr(e) Kind(er). Sie können nur auf Antrag die gemeinsame elterliche Sorge mit dem Kindsvater ausüben und diesen ausdrücklichen Wunsch beim Jugendamt bzw. Notar beurkunden lassen. Diese einmal begründete gemeinsame elterliche Sorge kann im Fall einer Trennung nur durch richterliche Mitwirkung beseitigt werden.

Elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung

Nach einer Trennung oder Scheidung behalten beide Elternteile die gemeinsame
elterliche Sorge. Entschließt sich ein Elternteil dazu, beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung der Alleinsorge oder im Falle der Nichteinigung, bei wem das/die Kind/er nach der Trennung leben sollen, einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht zu stellen, so muss dieser Antrag gut begründet sein und dem Kindeswohl entsprechen.
Eine anwaltliche Vertretung ist für einen derartigen Antrag zwar nicht gesetzlich
zwingend, jedoch für die Argumentation unbedingt empfehlenswert. Der Richter des zuständigen Familiengerichts wird in der Regel das Jugendamt beauftragen,
die beiden Elternteile und altersabhängig auch die Kinder zu kontaktieren und eine Stellungnahme zum Wohle der Kinder abzugeben.
Für eine gütige Einigung – ohne Gericht – können Sie die Unterstützung der Jugendämter oder die Vermittlung von Mediatorinnen in Anspruch nehmen. Selbst erarbeitete und vereinbarte Lösungen sind meist zufriedenstellender, von längerer Dauer, kostengünstiger sowie zeit- und nervenschonender.

 

Infos und Lesetipps:

 

  • „ Das Eherecht“, hrsg. Bundesministerium der Justiz, www.bmj.bund.de
  • „ Das Kindschaftsrecht“, hrsg. vom Bundesministerium der Justiz, www.bmj.bund.de
  • „Eltern und ihre Kinder“, hrsg. Bayer. Staatsministerium der Justiz, www.stmi.bayern.de
  • „Eltern bleiben Eltern“, hrsg. von der Dt. Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. (DAJEB), im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • „Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung“, hrsg. von der Deutschen Liga für das Kind im Familie und Gesellschaft e.V. bzw. dem Deutschen Kindesschutzbund Bundesverband e.V. sowie dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)

Mein Papa kommt

Kinder lassen sich nicht scheiden.
Auch nach der Trennung ihrer Eltern brauchen sie Mutter und Vater.
Damit Sven und andere Kinder ihre Väter öfters sehen können, gibt
es nun ein ganz besonderes Angebot für Familien:


Die Initiative der Beauftragten für Alleinerziehende im Dekanat München und Kirchenkreis Oberbayern - vermittelt Gastgeber in Kirchengemeinden, welche kostenlose Übernachtungszimmer für Väter anbieten, deren Kinder in einer anderen Stadt leben.

Mehr Infos finden Sie hier.

Gruppenangebot für Trennungs- und Scheidungskinder bei der Caritas

 

Für ein Kind, das Trennung oder Scheidung erlebt, zerbricht eine bislang vertraute Welt. Kinder begreifen oft nicht, warum ihre Eltern „sich nicht mehr verstehen“ und sind zutiefst verunsichert. Mit ihrer Wut, Trauer und Enttäuschung, oftmals auch mit dem Gefühl, schuldig an der Trennung ihrer Eltern zu sein, fühlen sie sich oft alleine gelassen. In der Folge kann es zu Rückzugsverhalten, Abfall der schulischen Leistungen oder Problemen mit Gleichaltrigen kommen.

Mit ihren Eltern über ihre Gefühle und Sorgen sowie Scheidungsfolgen zu sprechen, fällt vielen Kindern schwer.

Um von Trennung und Scheidung betroffenen Kindern die Möglichkeit zu geben, ihre schwierige Situation ausserhalb der Familie in einem geschützten Rahmen ein stückweit zu bearbeiten, ihr Selbstwertgefühl zu stärken und sich im Gespräch und Spielen gemeinsam mit ihren Erfahrungen auseinander zu setzen, werden Gruppen für Trennungs- und Scheidungskinder seit vielen Jahren in der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern angeboten.

Themen wie das Erlernen von Ausdrucksmöglichkeiten von Gefühlen, Wünschen und Hoffnungen, sowie die Auseinandersetzung mit Wut und Trauer bilden den Schwerpunkt der Gruppenarbeit mit den Trennungs- und Scheidungskindern.

Zum Gruppenprogramm gehören u.a. Gespräche, Rollenspiele, Erzählungen, Entspannungstechniken, Malen, gemeinsamer Imbis, etc.

6 – 8 Jungen und Mädchen im Alter von 7 - 10 Jahren, treffen sich jeden Mittwoch, an insgesamt 12 Nachmittagen. Zwei Fachkräfte der Beratungsstelle führen die Gruppenarbeit und zwei begleitende Elterngesprächstreffen durch.

In der Elternarbeit werden die Eltern bei der Bewältigung der Aufgabe unterstützt, trotz aufgelöster Partnerschaft, weiterhin ihre Rolle gemeinsam als Eltern, als Mutter und Vater zu ihrer eigenen sowie zur Zufriedenheit ihrer Kinder wahrzunehmen.

Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage direkt an der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern, Caritas-Beratungshaus Geyerswörth, Geyerswörthstr. 2, 96047 Bamberg. Tel. Nr. 0951 / 29957-30, eb@caritas-bamberg.de.

 

 

 


>>Zum Seitenanfang